Häufig gefragt - EJW allgemein
Häufige Fragen zu unseren Freizeiten und Zeltlagern, zur Anmeldung und rechtlichen Themen findest Du hier:
Wann werden die Freizeitangebote des kommenden Jahres veröffentlicht?
Online werden die Freizeiten bereits auf der Homepage unter „Freizeiten“ vorgestellt. Der Prospekt erscheint Ende Oktober und wird unter anderem in den Gemeinden, in denen das EJW aktiv ist, ausgelegt.
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zu Gruppenstunden habe?
Die entsprechende Ansprechperson findest Du über „EJW vor Ort“. Gebe dort Deine Adresse ein und über die erscheinende Google-Map werden die entsprechenden Gruppenstunden und Ansprechpersonen in Deinem Gebiet angezeigt. Bei allgemeinen Fragen kannst Du Dich auch an die Zentrale wenden. Die Kontaktdaten findest Du unter „Service » Adresse & Anfahrt“.
Wie sind Ehrenamtliche im EJW rechtlich abgesichert?
Ehrenamtliche, die im Evangelischen Jugendwerk tätig sind, sind über zahlreiche Wege rechtlich abgesichert.
Bei Tätigkeiten in der Gemeinde, bei Gruppenstunden und Veranstaltungen: Hier sind die Ehrenamtlichen über das EJW haftpflicht-, rechtschutz- und unfallversichert. Schäden sollten unverzüglich dem EJW gemeldet werden.
Auf Freizeiten: Ehrenamtliche, die im Auftrag des EJW auf Freizeiten fahren, sind ebenso haftpflicht-, rechtschutz- und unfallversichert. Bei Freizeiten im Ausland wird ebenso eine Auslandskrankenversicherung für die Ehrenamtlichen abgeschlossen.
Kann ich mich als externe Person im EJW engagieren?
Ja, sehr gerne. Melde dich gerne bei einer*m der Hauptamtlichen. Wir klären dann gemeinsam welcher Arbeitsbereich für dich in Frage kommt und ob es für dich noch Fortbildungen oder die Juleica Ausbildung braucht.
Wie beantrage ich als EJW Ehrenamtliche*r Sonderurlaub?
Wenn du dich ehrenamtlich im EJW engagierst, kannst du für Projekte und Freizeitmaßnahmen Sonderurlaub über Hessischen Jugendring beantragen.
Unter folgendem Link kannst du den Antrag direkt online beim hjr stellen: https://hjr-freistellungen.de/antraege/antrag_stellen/
In der Rubrik "Landesverband" musst du: Evangelische Jugend Hessen auswählen.
In der Rubrik "Dein Engagement" kannst du bei der Emailadresse die verantwortliche Ansprechperson eintragen und bei dem zusätzlichen Emailempfänger: info@ejw.de
In allen anderen Rubriken trägst du die Daten von dir, der Veranstaltung, deines Arbeitgebers etc. ein und dann am Ende das Bestätigen nicht vergessen.
Welche Module umfasst die Jugendleitercard-Ausbildung (JULEICA-Ausbildung) im EJW?
Die JULEICA-Ausbildung im EJW gliedert sich in drei zentrale Bausteine. Sie beginnt mit einem Kennenlerntreffen der Anwärter*innen innerhalb des Arbeitsbereiches.
Der gemeinsame Einstieg für alle Anwärter*innen ist der Herbstkurs im Haus Heliand, dem Freizeitzentrum des Evangelischen Jugendwerks in Oberursel. Inhalte der Ausbildung sind unter anderem Spielpädagogik, Entwicklungspsychologie, die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, der Schutz des Kindeswohls sowie Gruppenpädagogik. Zudem werden die Rolle, das Selbstverständnis und die Verantwortung von Gruppenleitungen thematisiert.
In den Osterferien folgt der theologische Ausbildungsteil. Im Mittelpunkt stehen die Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben sowie die Bearbeitung theologischer Fragestellungen. Ergänzend werden pädagogische Themen vertieft und inhaltliche Schwerpunkte gesetzt.
Zwischen den Kurseinheiten treffen sich die JULEICA-Anwärter*innen in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen. Dort werden Themen wie Rechts- und Aufsichtspflicht, die Organisation von Gruppenstunden, die Vertiefung spielpädagogischer Inhalte sowie die Gestaltung von Andachten behandelt. Zusätzlich ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs Voraussetzung für den Erwerb der JULEICA.
Nach erfolgreicher Teilnahme an allen Ausbildungsbausteinen erhalten die Anwärter*innen beim EJW Sommerfest ihre Juleica Urkunde und im Rahmen des jährlichen Herbsttreffens, des Bußtagstreffens oder der HMP-Jahreswende werden sie im November offiziell in das EJW innerhalb ihrer Fachgruppe aufgenommen.
Weitere Infos: Malvina Schunk
Ab welchem Alter kann man an der JULEICA-Ausbildung teilnehmen?
Teilnehmen können Jugendliche nach ihrer Konfirmation oder ab 14 Jahren.
Was muss ich tun, um meine Juleica zu verlängern?
Wenn du deine Juleica erhalten hast, ist diese für drei Jahre gültig. Um sie zu verlängern, musst du an einer Fortbildung teilnehmen, die dich zur erneuten Beantragung der Juleica berechtigt. Das EJW bietet das ganze Jahr über Fortbildungen an, an denen du zu diesem Zweck teilnehmen kannst. Diese erkennst du am Juleica-Logo.
Wenn du an der Fortbildung teilgenommen hast, wendest du dich zur Juleica-Verlängerung an das EJW unter service@ejw.de. Wir benötigen folgende Informationen/Dokumente von dir:
- Scan/Foto der Fortbildungsbescheinigung
- Aktuelles Foto von Dir (nur Kopf und Schultern), das mindestens 500 kB groß ist
Sobald wir diese Informationen von dir erhalten haben, stellen wir den Antrag auf Verlängerung für dich. Darüber wirst du automatisch per Mail vom Juleica-Websystem informiert. Den Anweisungen der Juleica-Seite folgend, überprüfst du (und korrigierst ggf.) deine persönlichen Daten. Du wirst außerdem gebeten, eine Telefonnummer für Rückfragen und die Nummer deiner Vorgängerkarte anzugeben.
Wenn du dann den Antrag bestätigt hast, dauert es noch ein paar Wochen, bis dir die neue Juleica postalisch zugesandt wird. Sie ist dann wieder für drei Jahre gültig.
Kann ich eine Bescheinigung für mein ehrenamtliches Engagement erhalten?
Ehrenamtliches Engagement ist ein wichtiges Merkmal bei Bewerbungen im Berufsleben. Die Ehrenamtlichen im EJW können sich ihre ehrenamtliche Tätigkeit bescheinigen lassen.
Weitere Informationen dazu gibt es bei den jeweiligen Fachgruppenleitungen.
A.) Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit
Dies wird von Schulen als Zeugnisbeiblatt ausgestellt und vom freien Träger (in diesem Fall EJW) ausgefüllt und unterschrieben.
B.) Bescheinigung ehrenamtlicher Tätigkeit
Ehrenamtliche im EJW haben die Möglichkeit, für Bewerbungen oder auch am Ende der ehrenamtlichen Tätigkeit, sich eine Bescheinigung über die jeweilige ehrenamtliche Tätigkeit ausstellen zu lassen.